A1 Bescheinigung

Wer zusätzlich zu seiner Haupttätigkeit in Deutschland beruflich in einem anderen EU-Staat, - Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz - tätig wird, benötigt die A1 Bescheinigung aus der hervorgeht, dass im Inland Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden.

Die A1 Bescheinigung stellt sicher, dass nur im Herkunftsland Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind und vermeidet eine Doppelzahlung im Ausland.

Die Meldepflicht besteht bei den allermeisten Ländern ab dem 1. Tätigkeitstag. Sie gilt für alle beruflich veranlassten Reisen, für Montagetätigkeiten ebenso wie für eine Kongressteilnahme.

Die A1 Bescheinigung ist rechtzeitig vor Reisebeginn elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers von diesem oder seinem Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater zu beantragen. Sie ist in Papierform während der gesamten Dienstreise mitzuführen und den sich ausweisenden Kontrolleuren nach Aufforderung vorzuzeigen.

Risiken bei fehlender A1 Bescheinigung

  • Streitigkeiten über die Leistungspflicht bei einem Arbeits- bzw. Wegeunfall. Der Arbeitgeber riskiert, dass er die Krankheitskosten übernehmen muss. Auf jeden Fall wird eine Doppelzahlung der Versicherungsbeiträge riskiert.
  • Probleme beim Betreten des Arbeitsplatzes, was bis zur Verweigerung des Zutritts auf dem Firmengelände bzw. der Baustelle gehen kann.
  • Empfindliche Bußgelder für den Arbeitgeber, teilweise auch den Arbeitnehmer direkt, so in Frankreich, Österreich, Griechenland und Kroatien.

Da das Verfahren rund um die A1 Bescheinigung in Fachkreisen präsent ist und weitreichende Folgen haben kann, empfehlen wir dringend, dass Sie sich bei Dienstreisen in diese Länder darauf einstellen. Die Dienstreisen müssen dann bei der zuständigen Stelle rechtzeitig, wenn möglich mindestens eine Woche vor Reiseantritt gemeldet werden. Bei Zweifelsfragen sollten Sie unbedingt die Krankenkasse des Arbeitnehmers zu Rate ziehen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Wir beantragen nach Rücksprache mit Ihnen die A1 Bescheinigung bei der zuständigen Stelle, bereinigen eventuelle Fehler und senden Ihnen per E-Mail die A1 Bescheinigung zu. Diese drucken Sie, wenn möglich, farbig aus und geben sie Ihrem Mitarbeiter auf die Dienstreise mit. Unsere Leistungen hierzu rechnen wir nach Zeitaufwand ab.