Corona Virus / Covid-19 - Eilnachrichten 6

Einen schönen guten Tag aus unserer Kanzlei,

Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung sein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro beschlossen. Es umfasst 57 Punkte und es lohnt sich die 15 Seiten zu lesen. Hier der Link auf die Seite des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Ich möchte hier nur einige wichtige und vor allem zeitnah zu bearbeitende Punkte herausgreifen.

A) Programm für Überbrückungshilfen ( 13. Programmpunkt)

„Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. {Finanzbedarf: 25 Mrd. Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehenden Programm}“

Alle Mandanten für die wir die Fibu erstellen und die möglicherweise solch massiven Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben, bitten wir um baldmögliche Einreichung Ihrer Belege für diese Monate. Für alle anderen, die Ihre Buchführung selber erstellen, die Einreichung Ihrer Fibu Auswertungen. Kürzlich hat der Bundeswirtschaftsminister ein Beratungsprogramm aufgelegt, das nach schneller Überzeichnung komplett gestoppt wurde. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam sehr schnell zu handeln. Entsprechende Bestätigungen stellen wir, wenn der Sachverhalt erfüllt ist, gerne aus. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Ausfüllung der Anträge, sobald diese verfügbar sind.

Bitte beachten Sie je nach Unternehmen und privatem Engagement auch die Hilfsprogramme unter Punkte 15 Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen und 16 Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona Pandemie im Kulturbereich

B) Senkung der Mehrwertsteuersätze (1. Programmpunkt)

„ Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. {Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro}“

Ob diese Maßnahme geeignet ist mitzuhelfen „die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln“ wird sich zeigen. Sie überschüttet jedenfalls alle, die mit dieser Umstellung zu tun haben, für die nächsten Wochen mit Arbeit.

Eine für ein halbes Jahr begrenzte Umstellung der Mehrwertsteuersätze und das noch mitten in der Woche ist sicher eine Herkulesaufgabe. Legt man die Rechtsauffassung bei bisherigen Umstellungen der Mehrwertsteuersätze zugrunde, dann geht die Finanzverwaltung immer vom Zeitpunkt der Leistungs- und nicht der Rechnungserstellung aus.

Es wird sicher noch eine Flut von Fragen geben. Auf jeden Fall sollten Sie veranlassen:
- dass Ihre elektronischen Kassen die neuen Steuersätze ab 1. Juli zuordnen und ausdrucken können,
- dass Ihr Rechnungsschreibungsprogramm entsprechend umgestellt und je nach Situation variabel ist, so dass ab 1. Juli sowohl Rechnungen mit den alten als auch den neuen Steuersätzen geschrieben werden können.

Wir hoffen, dass die DATEV möglichst bald entsprechende Umsatz- und Vorsteuerkonten sowie geeignete Steuerschlüssel bekannt gibt.

Wenn irgend möglich, helfen wir Ihnen gerne.

C) Einführung der degressiven Abschreibung (6. Programmpunkt)

Für alle, die gut durch die Krise gekommen sind oder noch kommen und die nennenswerte Investitionen benötigen, besteht hier für die Jahre 2020 und 2021 die folgende Möglichkeit:

„Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. {Finanzwirkung: Vorzieheffekt rd. 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für den Bund}“


Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zu Verfügung.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und wirtschaftlichen Erfolg.

Beste Grüße Bernhard Brugger und das gesamte Team.