Corona Virus / Covid-19 - Eilnachrichten (Teil 2) - Kurzarbeitergeld / Steuerstundungen / Zuschüsse / Kredithilfen

Einen schönen Tag aus unserer Kanzlei,

auch aufgrund der vor 3 Wochen gemeinsam ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen sind wir noch alle gesund und munter und können für Sie arbeiten. Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz die Neuigkeiten mitteilen, mit denen wir gemeinsam diese Krise bewältigen können.

Vorweg: in unserer global vernetzten Welt mit einer extremen Arbeitsteilung kann niemand die Auswirkungen dieser Krise vorhersagen. Meine Bitte an Sie ist nur, unterschätzen Sie diese in jeder Hinsicht nicht. Ich finde, wir sollten alle, ohne Panik aber zügig, und mit der nötigen Wichtigkeit zum Beispiel so handeln, wie unsere Vorfahren sich früher auf den Winter vorbereitet haben. Mit genug Holz und Kohle im Keller, Kartoffeln, einem Krautfass und Regalen voller Eingemachtem. Das heißt rechtzeitig Kurzarbeitergeld anmelden, die gewährten Zuschüsse anfordern und umfangreiche Kredite in Anspruch nehmen. Bitte keine falsch Scham und keine falsche Bescheidenheit. Es sind unsere bezahlten Steuergelder von unserem Staat und jedes Unternehmen, das diese Krise heil übersteht ist nicht nur für sich selbst, sondern für alle von Vorteil. Genau deshalb sind die Maßnahmen so umfangreich.

  • Arbeitsamt, Kurzarbeitergeld

    Da wir einen Onlinezugang zum Arbeitsamt haben, können wir dort direkt das Kurzarbeitergeld für Sie beantragen. Dazu brauchen wir die Namen Ihrer Mitarbeiter, für die es in welchem Umfang gilt. (weitere Infos siehe Anhang) Entsprechend arbeiten wir das auch bei den Gehältern ein. Sollte Sie März Kurzarbeit anmelden, brauchen wir Ihre Daten bis spätestens 25.3.. Für alle Infos, die danach kommen, können wir für die Märzabrechnung keine Garantie übernehmen.
  • Steuerstundungen, Herabsetzung der Vorauszahlungen

    Letzte Woche haben wir wie unter Punkt 2 unserer Rundschreibens vom 16.3. dargestellt einige Herabsetzungsanträge gestellt. Die Ersten positiven Antworten sind da. Hier scheint die Kommunikation mit den Finanzämtern zu funktionieren.

    Neu ist, dass einige Bundesländer rückwirkend die UST-Sondervorauszahlungen für 2020 erstatten. Baden-Württemberg gehört bisher leider nicht darunter. Falls Sie hier Bedarf haben, stellen wir auf jeden Fall den Antrag für Sie.
  • Zuschüsse für Unternehmen bis 250 Mitarbeitern

    Diese Zuschüsse können seit vergangener Woche in Bayern von bayrischen Unternehmen beantragt werden. In den übrigen Bundesländern können voraussichtlich ab Mittwoch vergleichbare Zuschüsse abgerufen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Das Muster aus Bayern haben wir für Sie zur Vorbereitung eingefügt.
  • Kredithilfen

    Da ist nach meinen Informationen bisher der schwierigste Bereich. Obwohl die KFW für 90% der zu gewährenden Kredite bürgt, unterliegen die Banken nach wie vor strengen Auflagen hinsichtlich der Rückzahlbarkeit der Kredite. Und die Sachbearbeiter sind oft sehr zurückhaltend. Aber wer kann heute eine seriöse Umsatz- und Ergebnisprognose für 2020 und 2021 abgeben??? Sollten Sie hier Probleme bekommen, bleiben sie bitte hartnäckig. Wenn Sie auf der Ebene der Sachbearbeiter nicht weiter kommen, wenden Sie sich an die Bankenvorstände, Ihre Berufsverbände, die Bürgermeister, die in den Verwaltungsräten der Sparkassen sitzen, die Landes-, gegebenenfalls die Bundesregierung. Bitte beantragen Sie auf jeden Fall genügend Kredit, so dass Sie sicher mehrere Monate überstehen können. Soweit wie möglich helfen wir Ihnen gerne.

Auf jeden Fall ist es von Vorteil, wenn sie aktuelle Zahlen vorlegen können. Hilfreich ist hier nicht nur eine aktuelle Buchführung, sondern auch ein aktueller Jahresabschluss, in der Regel dürfte es der zum 31.12.2019 sein. Bitte melden Sie sich, wenn Sie ihn benötigen, wir werden ihn so schnell wie möglich für Sie erstellen.

Bleiben Sie bitte gesund und stärken Sie Ihre Abwehrkräfte.

Beste Grüße
Bernhard Brugger und das gesamte Team


PDF: Informationen und Antrag Soforthilfe Kurzarbeitergeld

PDF: Woher kommt das Corona-Virus