Verbesserungen bei den Kleinbetragsrechnungen, geringwertigen Wirtschaftsgütern und dem Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung
Kleinbetragsrechnungen
Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die frühere Grenze bei Kleinbetragsrechnungen von 150 EUR brutto auf 250 EUR brutto angehoben, bei denen wesentlich weniger Formerfordernisse zu beachten sind, so z.B. wären der Name und die Anschrift des Rechnungsempfängers nicht erforderlich.
Änderungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird es ab 2018 eine Erhöhung
der Wertgrenzen geben. Derzeit sind Anlagegüter zwischen 150 EUR netto (178,50
EUR brutto) bis 410 EUR netto (487,90 EUR brutto) in ein
Anlageverzeichnis aufzunehmen und in der Regel sofort als Kosten
absetzbar.
Ab 2018 werden diese Wertgrenzen auf 250 EUR netto (297,50 EUR brutto) bis
800 EUR netto (952 EUR brutto) angehoben.
Es kann daher aus
steuerlichen Gründen sinnvoll sein, die Anschaffung in das Jahr
2018 zu verschieben, wenn der Kaufpreis für das Arbeitsmittel (z. B. für ein
Notebook) mehr als 487,90 € brutto und nicht mehr als 952 € brutto beträgt. Dann
kann der gesamte Betrag sofort als Betriebsausgabe geltend
gemacht werden. Bei Anschaffung in 2017 würde ansonsten bei Notebooks eine
Abschreibung über 3 Jahre, bei Büromöbeln über 13 Jahre erfolgen.
Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 deutlich von
4,8 auf 4,2 Prozent. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
aktuell mit. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit
im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im Jahr 2018 um einen
Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent).
Dies sei im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und
Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der
Künstlersozialversicherung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015, so
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2015 und 2016 waren rund
50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst worden. Im selben Zeitraum
hatten sich ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der
Künstlersozialkasse gemeldet.
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