Verbesserungen bei den Kleinbetragsrechnungen, geringwertigen Wirtschaftsgütern und dem Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung

Kleinbetragsrechnungen

Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die frühere Grenze bei Kleinbetragsrechnungen von 150 EUR brutto auf 250 EUR brutto angehoben, bei denen wesentlich weniger Formerfordernisse zu beachten sind, so z.B. wären der Name und die Anschrift des Rechnungsempfängers nicht erforderlich.

Änderungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird es ab 2018 eine Erhöhung der Wertgrenzen geben. Derzeit sind Anlagegüter zwischen 150 EUR netto (178,50 EUR brutto) bis 410 EUR netto (487,90 EUR brutto) in ein Anlageverzeichnis aufzunehmen und in der Regel sofort als Kosten absetzbar.

Ab 2018 werden diese Wertgrenzen auf 250 EUR netto (297,50 EUR brutto) bis 800 EUR netto (952 EUR brutto) angehoben.

Es kann daher aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, die Anschaffung in das Jahr 2018 zu verschieben, wenn der Kaufpreis für das Arbeitsmittel (z. B. für ein Notebook) mehr als 487,90 € brutto und nicht mehr als 952 € brutto beträgt. Dann kann der gesamte Betrag sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei Anschaffung in 2017 würde ansonsten bei Notebooks eine Abschreibung über 3 Jahre, bei Büromöbeln über 13 Jahre erfolgen.

Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 deutlich von 4,8 auf 4,2 Prozent. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell mit. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent).

Dies sei im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialversicherung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2015 und 2016 waren rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst worden. Im selben Zeitraum hatten sich ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

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Bernhard Brugger
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer