Gewinnermittlung und Steuererklärungen
Gewinnermittlung und Steuererklärungen
Die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung genannt, ist für Freiberufler
und kleinere Unternehmen ein vereinfachtes und dennoch wichtiges Dokument zur Messung
und Kontrolle Ihres Unternehmenserfolges. Er dient nicht nur zur Steuerung Ihres Unternehmens,
sondern bildet auch die Basis für die Beurteilung Ihres Unternehmens durch Banken und
Geschäftspartner.
Auf seiner Grundlage werden die Steuererklärungen erstellt. Das komplexe deutsche
Steuerrecht erfordert umfangreiches Spezialwissen. Wir planen und gestalten mit Ihnen die
optimale Steuerstrategie,
damit Ihre Steuerbelastung möglichst gering bleibt.
Unsere Leistungen für Sie im Überblick
Beratung und Betreuung
Archivierung
Unsere Honorare
Wir besprechen detailliert Ihre Anforderungen und Wünsche für Ihre Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Aus den vielfältigen Möglichkeiten der arbeitsteiligen Abwicklung suchen wir mit Ihnen den optimalen Prozessablauf. Gerne erstellen wir Ihnen dann auf dieser Basis ein verbindliches Angebot für unser laufendes Honorar.
Unsere Beratungsleistungen berechnen wir wie folgt: | |
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Mitarbeiterinnen | 110 €/Std. |
Kanzleiinhaber | 170 €/Std. |