Umgangsspachlich auch: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG ist für Freiberufler und kleinere Unternehmen ein vereinfachtes und dennoch wichtiges Dokument zur Messung und Kontrolle Ihres Unternehmenserfolges. Er dient nicht nur zur Steuerung Ihres Unternehmens, sondern bildet auch die Basis für die Beurteilung Ihres Unternehmens durch Banken und Geschäftspartner.

Auf seiner Grundlage werden die Steuererklärungen erstellt. Das komplexe deutsche Steuerrecht erfordert umfangreiches Spezialwissen. Wir planen und gestalten mit Ihnen die optimale Steuerstrategie, damit Ihre Steuerbelastung möglichst gering bleibt.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Beratung und Betreuung

Wir gestalten mit Ihnen Ihre Zukunft getreu unserem Kanzleimotto: „In Zukunft gewinnt keiner mehr allein“.

Archivierung

Unsere Honorare

Wir besprechen detailliert Ihre Anforderungen und Wünsche für Ihre Finanzbuchführung und Kostenrechnung. Aus den vielfältigen Möglichkeiten der arbeitsteiligen Abwicklung suchen wir mit Ihnen den optimalen Prozessablauf. Gerne erstellen wir Ihnen dann auf dieser Basis ein verbindliches Angebot für unser laufendes Honorar.

Mitarbeiterinnen

115 €/Std.

Kanzleiinhaber

180 €/Std.