Corona Virus / Covid-19 - Eilnachrichten 11

Einen schönen guten Tag aus unserer Kanzlei

da uns offensichtlich das „Corona Thema“ weiterhin als Vorgang mit „epidemischem Ausmaß“ begleiten wir, hier weitere wirtschaftliche Infos.

Intern haben wir festgelegt, dass wir bis auf Weiteres bezahlte, tägliche Testangebote für alle MitarbeiterInnen bereitstellen, da auch bereits Geimpfte sowohl erkranken als auch die Viren weitergeben können.

Überbrückungshilfe 3

Die Anträge (siehe Eilnachrichten 9) können noch bis zum 31.10.2021 gestellt werden. Wir haben alle bis Juni von uns gefertigten oder uns vorliegenden Buchführungen hinsichtlich der Antragsmöglichkeiten zur Überbrückungshilfe 3 durchgesehen.

Wir haben Sie angesprochen und soweit wie möglich in den allermeisten Fällen bereits erfolgreich die Anträge gestellt.

Sollten wir bisher dazu noch keinen Kontakt haben und Sie der Meinung sind, dass Ihre Umsätze in mindestens einem der Monate November 2020 bis Juni 2021 Corona bedingt um 30% geringer sind als im Vergleichszeitraum 2019, melden Sie sich bitte. Das Antragsverfahren ist sehr aufwändig. Die Bundesregierung schreckt nicht davor zurück mit aus ihrer Sicht verbindlichen FAQ vom 28.5.2021 und vom 30.6.2021 rückwirkend bis zum 1.11.2020 in einigen Bereichen die erstattungsfähigen Kosten massiv zu senken.

Und das bei dem ehernen Grundsatz, dass zumindest im Steuerrecht, jede rechtlich rückwirkende Regelung verboten ist. Entsprechende Verärgerungen und Rechtsstreitigkeiten für die nächsten Jahre sind so vorprogrammiert.

Überbrückungshilfe 3 Plus

Bekanntlich sind Ende September Bundestagswahlen und so wurde die Überbrückungshilfe 3 als Überbrückungshilfe 3 Plus für die Zeit vom 1.7. – 30.9.2021 als Subventionsmöglichkeit ins Leben gerufen.

Die Kriterien ähneln sehr denen der jetzt geltenden Überbrückungshilfe 3. Entscheidendes Eingangskriterium ist auch hier, dass Ihr Corona bedingter Umsatzrückgang in mindestens einem der 3 Monate mindestens 30% betragen muss.

Die Antragsfrist ist ebenfalls auf den 31.10.2021 begrenzt. Das ist sehr kurzfristig. Ob sich rund um die Bundestagswahlen noch jemand für eine mögliche Verlängerung zuständig fühlt, halte ich für fraglich.

Falls Sie bereits jetzt der Meinung sind, dass dies auf Sie zutreffen könnte, melden Sie sich deshalb bitte umgehend. Ebenso möchten wir Sie bitten uns im Bedarfsfall Ihre Buchführungsunterlagen von September bis spätestens 10. Oktober zur Verfügung zu stellen.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und unwetterfreien Sommer

Beste Grüße
Bernhard Brugger und das gesamte Team