Corona Virus / Covid-19 - Eilnachrichten 8

Einen schönen guten Tag aus unserer Kanzlei: die Regierungsverantwortlichen haben gestern am 25.11. die seit dem 2. November geltenden Einschränkungen und Schließungen bis mindestens zum 20. Dezember 2020 verlängert und weiter verschärft.

Folgende wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen, gelten derzeit:

1) Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wird im bisherigen Umfang bis zum 31.12.2021 verlängert.
Zitat Verlautbarung der Bundesregierung vom 16.9.2020:

„Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt vom Gehalt ab, das Sie normalerweise nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (sogenanntes Nettoentgelt). Davon werden 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöht. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten verlängert, deren Anspruch auf diese Leistung bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Im Einzelnen steigt das Kurzarbeitergeld:

  • Ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts
    (beziehungsweise 77 Prozent, bei mindestens einem Kind im Haushalt).
  • Ab dem siebtem Bezugsmonat auf 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts
    (beziehungsweise 87 Prozent, bei mindestens einem Kind im Haushalt).

Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über drei Monate) wirken sich nicht auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. Sofern Sie Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, zählt auch diese Leistung. Erhalten Sie dagegen in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld, so wird dieser Monat nicht berücksichtigt.“

2) Überbrückungshilfe II

Sie ist als staatliche Unterstützungsmaßnahme für die Zeit vom 1.9.-31.12.2020 gedacht. In den bisher in Betracht kommenden Fällen haben wir die die Anträge gestellt, sie sind derzeit in Bearbeitung.

3) Novemberhilfe

Hier soll speziell den Unternehmen geholfen werden, die ab dem 2. November auf nunmehr unbestimmte Zeit für den Publikumsverkehr schließen mussten. Seit gestern Abend ist die Antragsstellung auf dem Portal zur Überbrückungshilfe II freigeschaltet. Soweit Sie schon Rücksprache mit uns gehalten haben, werden wir die Anträge für Sie stellen. Falls noch nicht, melden Sie sich bitte, wenn Sie meinen, dass Sie die Hilfe in Anspruch nehmen können.

Bitte beachten Sie, dass es selbst bei erfolgreicher Antragsstellung vorerst nur Abschlagszahlungen von maximal 10.000 € geben soll. Es gibt keine Ansage, wann der restliche Betrag ausbezahlt werden wird.

4) KfW Darlehen

Die KfW meldet verbesserte Kreditbedingungen. Spricht man mit den Sachbearbeitern von Banken, ist hierzu wie bisher auch, unbedingt eine positive Ergebnisvorschau für die Jahre 2021 und 2022 vorzulegen!

„09.11.2020 - KfW-Corona-Hilfe: Verbesserte Kreditbedingungen beim KfW-Schnellkredit

Ab sofort können alle Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten folgende Kredithöchstbeträge:

  • Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe
    bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe
    mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe
    mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.

Pro Unternehmensgruppe erhalten Sie maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Beschäftigten ermitteln, erfahren Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Schnellkredit.“

5) Verbesserungen bei der Mehrarbeit von Minijobbern

Wer in der glücklichen Lage ist und viel Arbeit auch für Minijobber hat, den möchte ich an unsere Ausführungen in den Eilnachrichten 4 vom 8. April erinnern:

„Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse durften Minijobber bisher 3 Mal im Kalenderjahr mehr als 450 € pro Monat verdienen. Dies ist nun für die Zeit vom 1. März bis zum 31.Oktober auf 5 Mal erhöht worden.

Die Zeitgrenzen für die kurzfristig Beschäftigten wurden von bisher 3 Monaten und 70 Arbeitstagen auf 5 Monate und 115 Arbeitstage erhöht.

Dies bedeutet erhebliche Entlastungen bei den Arbeitseinteilungen und den Zeiterfassungen.“


Bitte melden Sie sich bei Bedarf möglichst schnell. Das Jahr 2020 geht mit großen Schritten dem Ende zu.


Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit, wirtschaftlichen Erfolg und eine schöne Adventszeit

Beste Grüße
Bernhard Brugger und das gesamte Team