Corona Virus / Covid-19 - Eilnachrichten 8
Einen schönen guten Tag aus unserer Kanzlei:
die Regierungsverantwortlichen haben gestern am 25.11. die seit dem 2. November
geltenden Einschränkungen und Schließungen bis mindestens zum 20. Dezember 2020
verlängert und weiter verschärft.
Folgende wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen, die Ihnen hoffentlich
weiterhelfen, gelten derzeit:
1) Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wird im bisherigen Umfang bis zum 31.12.2021
verlängert.
Zitat Verlautbarung der Bundesregierung vom 16.9.2020:
„Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt vom Gehalt ab, das Sie normalerweise nach
Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (sogenanntes
Nettoentgelt). Davon werden 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67
Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöht.
Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten verlängert,
deren Anspruch auf diese Leistung bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Im Einzelnen steigt das Kurzarbeitergeld:
Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über drei Monate) wirken sich nicht auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. Sofern Sie Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, zählt auch diese Leistung. Erhalten Sie dagegen in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld, so wird dieser Monat nicht berücksichtigt.“
2) Überbrückungshilfe II
Sie ist als staatliche Unterstützungsmaßnahme für die Zeit vom 1.9.-31.12.2020 gedacht. In den bisher in Betracht kommenden Fällen haben wir die die Anträge gestellt, sie sind derzeit in Bearbeitung.
3) Novemberhilfe
Hier soll speziell den Unternehmen geholfen werden, die ab dem 2. November auf
nunmehr unbestimmte Zeit für den Publikumsverkehr schließen mussten. Seit
gestern Abend ist die Antragsstellung auf dem Portal zur Überbrückungshilfe II
freigeschaltet. Soweit Sie schon Rücksprache mit uns gehalten haben, werden wir
die Anträge für Sie stellen. Falls noch nicht, melden Sie sich bitte, wenn Sie
meinen, dass Sie die Hilfe in Anspruch nehmen können.
Bitte beachten Sie, dass es selbst bei erfolgreicher Antragsstellung vorerst nur
Abschlagszahlungen von maximal 10.000 € geben soll. Es gibt keine Ansage, wann
der restliche Betrag ausbezahlt werden wird.
4) KfW Darlehen
Die KfW meldet verbesserte Kreditbedingungen. Spricht man mit den
Sachbearbeitern von Banken, ist hierzu wie bisher auch, unbedingt eine positive
Ergebnisvorschau für die Jahre 2021 und 2022 vorzulegen!
„09.11.2020 -
KfW-Corona-Hilfe: Verbesserte Kreditbedingungen beim KfW-Schnellkredit
Ab sofort können alle Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen.
Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten folgende Kredithöchstbeträge:
Pro Unternehmensgruppe erhalten Sie maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019.
Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten
(Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine
Garantie
des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Beschäftigten ermitteln,
erfahren Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Schnellkredit.“
5) Verbesserungen bei der Mehrarbeit von Minijobbern
Wer in der glücklichen Lage ist und viel Arbeit auch für Minijobber hat, den
möchte ich an unsere Ausführungen in den Eilnachrichten 4 vom 8. April erinnern:
„Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse durften Minijobber bisher 3 Mal im
Kalenderjahr mehr als 450 € pro Monat verdienen. Dies ist nun für die Zeit vom
1. März bis zum 31.Oktober auf 5 Mal erhöht worden.
Die Zeitgrenzen für die kurzfristig Beschäftigten wurden von bisher 3 Monaten
und 70 Arbeitstagen auf 5 Monate und 115 Arbeitstage erhöht.
Dies bedeutet erhebliche Entlastungen bei den Arbeitseinteilungen und den
Zeiterfassungen.“
Bitte melden Sie sich bei Bedarf möglichst schnell. Das Jahr
2020 geht mit großen Schritten dem Ende zu.
Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit, wirtschaftlichen Erfolg und eine schöne
Adventszeit
Beste Grüße
Bernhard Brugger und das gesamte Team